Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (Koins)   im Landkreis Mittelsachsen


Gesetzliche Grundlagen

 

Wer häusliche Gewalt oder Stalking erfährt, benötigt Hilfe. Dies kann zuerst über Gespräche über verschiedene Schutzmöglichkeiten sein. Außerdem basiert unsere Arbeit auf dem Gewaltschutzgesetz und dem Polizeigesetz des Freistaates Sachsen. Das bedeutet, dass Opfern häuslicher Gewalt ein zivilrechtlicher Schutz vor weiteren physischen und/ oder psychischen Misshandlungen gewährt wird. Das Gewaltschutzgesetz sieht eine besondere Möglichkeit der Antragstellung im Eilverfahren vor, welches am zuständigen Familiengericht durch die verletzte Person gestellt werden kann.

Das Gewaltschutzgesetz bezieht sich generell auf Opfer häuslicher Gewalt oder deren Androhung geworden sind (auch Personen, welche aufgrund des Alters, einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung in einer beschützten Umgebung, wie einem Pflege- oder Altenheim oder einer Behinderteneinrichtung wohnen). Ausgenommen sind jedoch Kinder, die von ihren Eltern misshandelt werden. Hierfür gelten spezielle Vorschriften des Kindschafts- und Vormundschaftsrechts.

Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes können Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Diese Schutzanordnungen können nicht nur im Kontext häuslicher Gewalt, sondern auch bei Fällen des Stalkings. Denn das beharrliche unmittelbare und mittelbare Nachstellen des Opfers sind seit 2007 nach §238 des Strafgesetzbuches strafbar.